Die Korporation
Zweck und Ziel
Die Korporation besteht aus Eigentümer von Teilrechten (Gerechtigkeiten), die im Grundbuch eingetragen sind. Massgebend ist die Verordung des Obergerichts über die Grundbuchführung betr. Korporationsteilrechten. Die Korporation ist verantwortlich für die oekologische und oekonomische Pflege und Bewirtschaftung ihrer Waldungen und der übrigen Vermögenswerte. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der forstgesetzlichen Bestimmungen und Gesetze des Kantons Zürich und des Bundes. Das Ziel ist die Erhaltung eines gesunden Waldbestandes und der Infrastruktur, zur gewinnbringenden Nutzung, im Sinne von Holzverkauf und Erholung. Das oberste Organ der Korporation ist die Korporationsversammlung der Mitglieder, die einmal jährlich stattfindet.
Die Korporationsversammlung untersteht den Verfahrens-Vorschriften des kant. Gemeindegesetzes für Gemeindeversammlungen und dem Gesetz für Wahlen und Abstimmungen.
Die Korporationsversammlung bestimmt u.a.:
- Die Festsetzung und Aenderungen der Statuten (vorbehaltlich der Genehmigung durch die kant. Volkswirtschaftsdirektion).
- Sie wählt den Präsidenten (Geschäftsführer), die Vorstandsmitglieder und die Rechnungsrevisoren.
- Sie genehmigt die Wirtschaftpläne, die Jahresrechnung und das Budget.
- Sie entscheidet über Anträge, welche die Finanzkompetenz des Vorstandes übersteigen.