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Zweck und Ziel
Die Korporation besteht aus Eigentümer von Teilrechten
(Gerechtigkeiten), die im Grundbuch eingetragen sind. Massgebend ist die
Verordung des Obergerichts über die Grundbuchführung betr.
Korporationsteilrechten.
Die Korporation ist verantwortlich für die
oekologische und oekonomische Pflege und Bewirtschaftung ihrer Waldungen und der
übrigen Vermögenswerte.
Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der forstgesetzlichen Bestimmungen
und Gesetze des Kantons Zürich und des Bundes.
Das Ziel ist die Erhaltung eines gesunden Waldbestandes und der
Infrastruktur, zur gewinnbringenden Nutzung, im Sinne von Holzverkauf und
Erholung.
Das oberste Organ der Korporation ist die Korporationsversammlung der
Mitglieder, die einmal jährlich stattfindet.
Die Korporationsversammlung bestimmt die u.a.:
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Die Festsetzung und Aenderungen der Statuten (vorbehaltlich
der Genehmigung durch die kant. Volkswirtschaftsdirektion).
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Sie wählt den Präsidenten (Geschäftsführer), die Vorstandsmitglieder und
die Rechnungsrevisoren.
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Sie genehmigt die Wirtschaftpläne, die Jahresrechnung und das Budget
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Sie entscheidet über Anträge, welche die
Finanzkompetenz des Vorstandes übersteigen.
Die Korporationsversammlung untersteht den Verfahrens-Vorschriften des kant. Gemeindegesetzes
für Gemeindeversammlungen und dem Gesetzt für Wahlen und Abstimmungen.
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