Natur und Planung

Die Kantonale Waldverordung regelt den Waldentwicklungsplan und die Ausführungsplanung. Ab 50 ha Waldeigentum wird ein Betriebsplan ausgearbeitet.
Der Waldentwicklungsplan erfasst und gewichtet die an den Wald gestellten Ansprüche und setzt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest.
Er bezeichnet die Flächen, für welche besondere Ziele festgesetzt werden und wo Interessenkonflikte bestehen, setzt Prioritäten für den Vollzug und macht Aussagen über das weitere Vorgehen. Die Waldentwicklungspläne werden in der Regel alle 15 Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst.
Der Betriebsplan definiert die Ziele, die erforderlichen Massnahmen um die Ziele zu erreichen sowie die Organisation und Finanzierung des Vollzugs. Ausserdem beschreibt der Betriebsplan die Bewirtschaftungsabsichten, nennt die waldbaulichen Massnahmen und die voraussichtlichen Nutzungsmengen.

Im Betriebsplan der Holzkorporation Altstetten für die Periode 1989/90 - 1998/99 sind u.a. folgende Ziele festgelegt worden:

  • die jährliche Holznutzung beträgt 1400 Tfm (1 Tariffestmeter ~1 Kubikmeter)
  • die Naturverjüngung soll mind. 75% betragen und wird in zerstreuten Zentren angelegt, die allmählich zusammen wachsen.
  • der Rückgang von Buchen- und Eichenanteil am Gesamtbestand soll gestoppt werden
  • Erhöhung des jährlichen Beitrags der Stadt Zürich an das Waldstrassennetz und an Erhohlungseinrichtungen 
  • Aufbau einer Ueberbetrieblichen Zusammenarbeit mit Nachbarbetrieben bei Personal und Maschinen

Im Sommer 1999 wurden die Erhebungen (Stichproben Inventur) zur Erstellung des Betriebsplans 1999/2000 - 2008/2009 abgeschlossen. Am 26. Dezember 1999 fegte der Sturm Lothar durchs Land und legte im Altstetterwald ca. 3000 Kubikmeter Holz um. Im Kanton Zürich wurde ca. 6000 Hektaren Waldfläche vernichtet; was etwa 12% der Gesamtfläche entspricht.
Aufgrund der entstandenen Schäden wurde die Ausarbeitung des neuen Betriebsplans zurückgestellt.

Der Massnahmenkatalog umfasst:

  • die Waldbehandlung:
    Das Verjüngungsziel richtet sich nach den lokalen Baumarten und ihren Anteilen am Gesamtbestand. Pflanzungen erfolgen dort wo keine Samenbäume für die standortgerecht Verjüngung zur Verfügung stehen. Sie werden prinzipiell aus mind. 2 Baumarten gemischt, um im Bestand eine höheren Lichteinfall zu erzielen. Daraus resultiert eine besser Bekronung (höhere Stabilität), eine grössere Wuchsleistung und grössere Endhöhen.
  • die Jungwaldpflege:
    Wie z. B. das Anbringen von Wildschutzeinrichtungen und mähen von Gras- und Krautbewuchs in Jungwald Anlagen.
  • die Durchforstung:
    Raum schaffen für Zukunftsbäume und den Lichteinfall auf den Boden ermöglichen, um die natürliche Entwicklung eines Nebenbestandes zu fördern.
  • Lichtungen, Räumungen und Umwandlungen. Bereitstellung von Verjüngungsflächen.
  • Naturschutzmassnahmen:
    Erhalten des von zusammenhängenden Flächen des ehemaligen Mittelwaldes auf den zahlreiche heimische Vogelarten angewiesen sind (Grau-, Mittel- und Kleinspecht; Gartengrasmücke; Waldlaubsänger; Schwanzmeise; Gartenbaumläufernund Kirschkernbeisser).
  • Schaffen von Uebergangszonen an Waldrändern mit der Ausbildung und Erhaltung eines gestuften Waldrandes (Kraut- und Strauchgürtel gefolgt von mittelgrossen Baumarten).

Der grösste Teil des Waldrandes ist nordexponiert und wird von einem asphaltierten Gehweg gesäumt. Dies schränkt den oekologische Wert als Uebergangszone stark ein.